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Hinweise auf Compliance-relevante Themen
Compliance ist für die gesamte Südzucker-Gruppe von größter Wichtigkeit. Nur wenn Regeln eingehalten werden, können das Unternehmen, seine Mitarbeiterinen und Mitarbeiter und Geschäftspartnerinnen und -partner vor Zuwiderhandlungen und unangemessenem Verhalten geschützt werden. Möglicherweise erlangen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder Geschäftspartnerinnen und -partner Kenntnis von Vorgängen, die nicht in Einklang mit diesen Regeln stehen.
Hinweise hierzu können wie bisher unmittelbar an die jeweiligen Ansprechpartner im Unternehmen gegeben werden. Sollten jedoch Bedenken bestehen und Mitarbeiter oder Geschäftspartner nicht die Möglichkeit sehen, ihre Beobachtung persönlich zu platzieren, kann ein vertrauliches, wahlweise auch anonymisiertes Verfahren genutzt werden, um auf schwerwiegende Vorfälle hinzuweisen:
Südzucker Compliance Line
https://www.bkms-system.com/suedzucker
Sofern Ihre Meldung einen der unter §2 des Hinweisgeberschutzgesetzes genannten Sachverhalte (u.a. strafbare Handlungen, Verletzung von Vorschriften zum Schutz von Leib und Leben, Umweltschutz) betrifft, können Sie dies auch unter diesem Link: Meldestelle des Bundes an das Bundesministerium für Justiz melden.
Vor Nutzung der seitens der externen Meldestelle des Bundes zur Verfügung gestellten Meldekanäle sollte in den Fällen, in denen intern wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden kann, die Meldung an eine interne Stelle in unserem Unternehmen bevorzugt werden. Interne Meldungen sind häufig der beste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können. Wenn einem intern gemeldeten Verstoß nicht abgeholfen wurde, bleibt es Ihnen unbenommen, sich anschließend an die externe Stelle zu wenden.
In der Europäischen Union ist es auch möglich, eine Meldung an die lokale zuständige Behörde zu machen.